Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Dabei können die Kosten sowohl mit dem Velo, dem Auto, oder dem ÖV entstanden sein. Beim Verrechnen von Fahrtkosten gibt es verschiedene Einzelheiten zu beachten. Die Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall zulässig und müssen festgelegte Kriterien erfüllen. Ausserdem gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren Kosten von CHF 3'000.